Landgericht Göttingen, Urteil vom 14.08.2025
Worum ging es?
Bei einer Geburt im Jahr 2016 in einem Krankenhaus hatten weder die zuständige Hebamme, noch der behandelnde Arzt einen erforderlichen Notkaiserschnitt eingeleitet, obwohl sie den schlechten Zustand der noch ungeborenen Klägerin hätten erkennen müssen. Nach der Geburt wurde die neugeborene Klägerin zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt. Darüber hinaus wurde es versäumt, rechtzeitig den auf die Behandlung solcher Fälle spezialisierten neonatologischen Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen anzufordern.
Aufgrund des Vorgehens des Krankenhauspersonals leidet die Klägerin an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Sie ist weder in der Lage zu sprechen, noch eigenständig zu essen und muss ununterbrochen betreut werden. Mit einer Verbesserung ihres Zustands ist nicht zu rechnen.
Was hat das Gericht entschieden?
Die Kammer hat in dem Verfahren festgestellt, dass dem medizinischen Personal der besagten Krankenhausgesellschaft bei der Geburt der Klägerin mehrere grobe Behandlungsfehler unterlaufen sind.
Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Göttingen hat der mittlerweile neunjährigen Klägerin deshalb ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zugesprochen. Dies ist die höchste Schmerzensgeldsumme, die das Landgericht Göttingen jemals ausgeurteilt hat.
Die gynäkologische Geburtsstation des beklagten Krankenhauses ist inzwischen geschlossen.




