Krankenkasse muss Leistungen bei CFS-Syndrom auf Grundlage einer Mindest-Evidenz übernehmen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.03.2025

Worum ging es?

Es ging um einen 58-jährigen schwerbehinderten und deshalb pflegebedürftigen Mann. Er leidet an einem fortschreitenden CFS-Syndrom, welches phasenweise immer wieder dazu führt, dass der Mann im Rollstuhl sitzt. Bereits mehrfach beantragte er bei seiner Krankenkasse einige experimentelle Therapien, die teilweise in Gerichtsverfahren endeten. Das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen bewilligte in diesem Zuge einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen, woraufhin die Krankenkasse die Kosten für sechs Behandlungszyklen übernahm. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse allerdings ab. Laut ärztlicher Meinung war die Behandlung mit Immunglobulinen jedoch durchaus erfolgreich und sollte deshalb fortgeführt werden. Therapeutische Alternativen bestehen derzeit nicht.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stützt sich bei seiner Entscheidung auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke. Es existiert zwar keine evidenzbasierte Behandlung im Rahmen des CFS, da die Erkrankung mit vielen Unsicherheiten in der Diagnose und Therapie einhergeht. Allerdings kommt eine weitere Behandlung auf Grundlage einer Mindest-Evidenz in Betracht, sofern die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung der Behandlung bestätigen können. Vorliegend gab es signifikante Verbesserungen durch die Therapie mit Immunglobulinen. Es zeigte sich sogar ein gesteigertes Gehvermögen des Patienten. Nur ist es so, dass diese Verbesserungen nur durch eine Fortsetzung der Therapie aufrechterhalten werden können. Wird die Therapie abgebrochen, ist wieder mit einer Verschlechterung zu rechnen. Das Gericht verpflichtete deshalb die Krankenkasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen. Eine Dauertherapie konnten die Richter allerdings derzeit nicht begründen.