Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.10.2024
Worum ging es?
Eine 40 Jahre alte Frau mit Autismus hat sich 2016 auf Empfehlung ihrer Therapeutin einen Hund angeschafft, um leichter die Wohnung verlassen und soziale Kontakte pflegen zu können. Das Tier bietet ihr dabei emotionalen Rückhalt sowie Schutz. Im Jahr 2018 beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Ausbildung des Hundes zum Autismus-Assistenzhund. Jedoch lehnte die Krankenkasse die Kostenübernahme ab mit der Begründung, die Frau könne auch ohne einen speziell ausgebildeten Hund Alltagsgeschäfte bewältigen. Gegen diese Entscheidung klagte die Frau anschließend, da sie sich isoliert fühlt und sich ohne Hund nicht aus der Wohnung traut. Dies ist zwar ohne Frage auch ohne eine Ausbildung des Hundes möglich, allerdings darf der Hund nur dann an bestimmte Orte – beispielsweise in den Supermarkt, in eine Arztpraxis oder mit zum Arbeitsplatz – wenn eine zertifizierte Ausbildung nachgewiesen werden kann.
Wie hat das Gericht entschieden?
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist der gleichen Ansicht, wie die Krankenkasse. Wie auch die Dame selbst bestätigte, bewirkt der Hund auch ohne Ausbildung, dass die Klägerin sich sicherer fühlt, deshalb öfter das Haus verlässt und mit Menschen kommuniziert. Rechtlich gesehen ist der Umfang der Leistungspflicht der GKV zum einen schlichtweg nicht derart umfassend, dass sämtliche Behinderungsfolgen in allen erdenklichen Lebensbereichen ausgeglichen werden können. Das Hilfsmittelrecht bietet nämlich keinen Anspruch auf eine Optimalversorgung. Zum anderen sind die Kassen auch nicht zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie am Arbeitsleben.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat somit entschieden, dass die GKV keine Kosten für die Ausbildung eines Haushundes zum Autismus-Assistenzhund übernehmen muss.