Keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen Biontech

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2025

Worum ging es?

Die Klägerin wurde im Jahr 2021 dreimal mit dem Impfstoff Comirnaty gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft. Sie ist der Meinung, dass sie durch die Impfung u.a. unter Herzmuskelschwäche, starken Konzentrationsstörungen, körperlicher Leistungseinbuße, mangelnder Belastbarkeit, schnellerer Erschöpfung im Job und im Alltag, Wortfindungs- und temporären Bewusstseinsstörungen sowie chronischer Erschöpfung leidet. Sie sieht die Beschwerden in unmittelbarem Zusammenhang mit der Impfung, da sie davor gesund und leistungsfähig war. Aus diesem Grund nimmt die Klägerin den Hersteller Biontech wegen behaupteter Impfschäden auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.

Wie hat das Gericht entschieden?

Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, legte die Klägerin Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Dieses war jedoch ebenfalls der Meinung, dass kein Schadensersatz nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) vorliegt, da es im Rahmen der Nutzen-Risiko-Abwägung auf gesicherte, wissenschaftliche Erkenntnisse ankommt. Diese konnte die Klägerin jedoch nicht vorbringen. So setzt bereits die Zulassung eines Impfstoffes ein arzneimittelrechtlich unbedenkliches Nutzen-Risiko-Verhältnis voraus. Die gebündelte Expertise der EMA und des Paul-Ehrlich-Instituts sowie die STIKO als interdisziplinär zusammengesetzte Expertenkommission empfehlen den Impfstoff bis heute, so dass von einem unbedenklichen Nutzen-Risiko-Verhältnis auszugehen ist. Gegenteiliges konnte die Klägerin nicht vorbringen. Sie konnte weder beweisen, dass bei der Zulassung etwaige Risiken oder Nebenwirkungen nicht berücksichtig wurden, noch Beweise zum angeblich fehlenden Nutzen vorbringen. Schließlich konnte auch kein Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und den geltend gemachten Gesundheitsschäden dargelegt werden. Insgesamt konnte ihr Vortrag eher als widersprüchlich und substanzlos bezeichnet werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seiner Entscheidung somit noch einmal bestätigt, dass der Klägerin keine Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Impfschäden durch den Impfstoff Comirnaty gegen den Hersteller Biontech zustehen.