Chronisches Fatigue-Syndrom infolge einer Berufskrankheit muss entschädigt werden

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2025

Worum ging es?

Die Klägerin war Erzieherin in einer Grundschule im Berliner Umland. Dort erkrankten im Januar 2012 sechs Kinder an Ringelröteln. Kurz darauf fand sie sich unter anderem wegen Schwellungen und Schmerzen an ihren Gelenken in einer Klinik wieder. Es wurde ein Parvovirus B19 nachgewiesen, der als Auslöser der Ringelröteln gilt. Im Jahr 2014 erkannte die Berufsgenossenschaft die von der Erzieherin durchgemachte Infektion zwar grundsätzlich als Berufskrankheit an. Sie lehnte es allerdings ab, die starke körperliche und geistige Erschöpfung, unter der die Klägerin nach der Infektion litt, auf die Ringelröteln zurückzuführen und zu entschädigen. Daraufhin klagte die Erzieherin vor dem Sozialgericht (SG) Frankfurt (Oder). Dieses stellte nicht nur das CFS als Folge der Berufskrankheit fest, sondern verurteilte die Berufsgenossenschaft unter anderem auch zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Hiergegen legte wiederum die Berufsgenossenschaft Berufung vor dem LSG ein.

Wie hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden?

Mehrere ärztliche Sachverständigengutachten legten den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Infektion mit Ringelröteln und der Entwicklung eines CFS bei der Klägerin überzeugend dar. Im Hinblick auf die Bemessung der Höhe bestehen beim CFS allerdings keine qualifizierten unfallmedizinischen Erfahrungssätze. Man könnte deshalb vergleichsweise die „Begutachtungsempfehlung Post COVID“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung heranziehen, nach der eine stärker ausgeprägte Fatigue-Symptomatik generell mit einer MdE von 30 Prozent zu bewerten ist. Treten weitere Symptome hinzu, kann dieser Wert noch erhöht werden. In Anbetracht den bei der Klägerin virusbedingt bestehenden chronischen Muskel- und Gelenkschmerzen ist es also gerechtfertigt, der Rente eine MdE von insgesamt 40 Prozent zugrunde zu legen. Wer also aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit an einem Virus erkrankt und infolge dessen ein CFS ausbildet, ist laut dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu entschädigen.