Mitgliedschaft in der GKV kann zurückgenommen werden

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.08.2026

Worum ging es?

Ein selbständig tätiger Tischler versuchte im Jahr 2020 mit über 55 Jahren, nachdem er zu diesem Zeitpunkt bereits seit acht Jahren privat krankenversichert war, mithilfe eines Versi­che­rungsmaklers als freiwilliges Mitglied in die GKV zu wechseln. Der Versicherungs­makler nutzte dabei einen Kontakt zu einem Krankenkassenmitarbeiter, der ihm mitgeteilt hat, dass auch Personen über 55 Jahre unkompliziert aufgenommen werden. Daraufhin kündigte der Tischler seiner privaten Krankenversi­cherung und übersandte dem Versiche­rungsmakler seinen Antrag auf Aufnahme in die GKV. Nachfolgend wurden dem Antrag ohne Wissen des Tischlers gefälschte Unterlagen über angebliche Vorversicherungszeiten im EU-Ausland (Polen) beigefügt. Die Krankenkasse nahm den Tischler zunächst als Mitglied auf, stellte jedoch nach Rückfragen bei dem zuständigen polnischen Versi­cherungsträger fest, dass die Angaben zu seinen Vorversiche­rungszeiten falsch waren. Ein Jahr nach dem Beitritt hob die Krankenkasse die Mitgliedschaft mit Wirkung für die Zukunft wieder auf. Dem Krankenkassenmitarbeiter wurde gekündigt. Er wurde 2024 rechtskräftig wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen den Rücknahmebe­scheid erhob der Tischler anschließend Klage. Vor dem Sozialgericht Berlin hatte er zunächst Erfolg.

Wie hat das Landessozialgericht entschieden?

Das Landessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 26. August 2026 die Entscheidung des Sozialgerichts allerdings wieder aufgehoben und zugunsten der Krankenkasse entschieden. Das Vertrauen des Klägers auf den Bestand der Mitgliedschaft ist mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Herstellung eines gesetzmäßigen Zustands nicht schutzwürdig. Auch die Krankenkasse hat das ihr vom Gesetz eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt.

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres können Personen nämlich nur in sehr seltenen Ausnahmefällen in die GKV wechseln. Die erschwerte Rückkehr in die GKV soll verhindern, dass die gesetzlichen Krankenkassen allein das erhöhte Krankheitsrisiko der älteren Generation tragen.