Hohe THC-Werte im Blut sind Hinweis für hochfrequenten oder chronischen Konsum

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.07.2026

Worum ging es?

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurden im Blut eines Pkw-Fahrers hohe THC-Werte gemessen. Es bestanden Zweifel an der Fahreignung. Deshalb verpflichtete die Verkehrsbehörde den Fahrer dazu, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach, weshalb ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Was hat das Verwaltungsgericht entschieden?

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag des Fahrers zurückgewiesen. Seiner Meinung nach ist die Aufforderung zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten nämlich rechtmäßig. Auch wenn Cannabis mittlerweile legalisiert wurde, ist bei einer missbräuchlichen Konsumierung die Fahreignung zu verneinen. Wenn ein Fahrzeug unter Cannabi­seinfluss geführt wird und zusätzlich hohe THC-Werte im Blut auf einen hochfrequenten oder chronischen Konsum hindeuten, ist davon auszugehen, dass der Fahrer nicht in der Lage ist, zwischen der Teilnahme am Straßenverkehr und dem Cannabiskonsum sicher zu trennen. Keine Rolle spielt dabei, ob Cannabis ärztlich verordnet wurde. Dies sagt nämlich nichts über die Fahreignung aus.

Werden bei einem Verkehrsteilnehmer hohe THC-Werte gemessen, die auf einen hochfrequenten oder chronischen Cannabiskonsum hindeuten, bestehen somit laut dem Verwaltungsgericht Berlin Zweifel an der Fahreignung. Die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens und die entsprechende Entziehung der Fahrerlaubnis sind folglich auch rechtmäßig.