Worum ging es?
Die Klägerin stellte einen Blindengeldantrag, der vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgewiesen wurde. Dieser holte nämlich ein Gutachten in der Augenklinik Dortmund sowie in der Universitätsklinik Tübingen ein. Darin hieß es jeweils, dass bei einer objektiven Messung für das eine Auge der Klägerin eine beinahe normale Sehschärfe von ,8 und für das andere Auge eine noch sehr gute Sehschärfe von ,6 ermittelt wurde. Die Befundkonstellation und die Angaben der Klägerin bei der Untersuchung sind typisch für eine funktionelle Sehstörung nicht-organischer Ursache. Es kommt aber auch eine bewusste Simulation oder Aggravation infrage. Im Anschluss daran berief sich die Klägerin auf das Vorliegen einer psychogenen Blindheit. Psychogene Sehstörungen sind dadurch charakterisiert, dass die ophthalmologischen (d. h. das Auge betreffenden) und gegebenenfalls neurologischen Untersuchungen keinen pathologischen organischen Befund ergeben, welcher die Sehstörungen erklären kann. Sie gelten als meist reversibel und können etwa durch Traumata oder psychische Belastungen verursacht werden. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.
Wie hat das Oberverwaltungsgericht entschieden?
Der Vorsitzende des 12. Senats des Oberverwaltungsgerichts führte ebenso aus: Es handelt sich vorliegend nicht um eine Störung des Sehvermögens im Sinne des Landesblindengeldrechts. Voraussetzung dafür ist nämlich eine die Sehfähigkeit betreffende Hirnschädigung oder eine organische Störung des Sehapparates. Störungen, die allein seelischer Natur sind und keinen körperlich feststellbaren pathologischen Hintergrund haben, werden vom Landesblindengeldrecht nicht erfasst. Entgegen der Auffassung der Klägerin verstößt die Differenzierung zwischen organischen oder psychogenen Ursachen für eine Blindheit auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine psychogene Blindheit ist – im Unterschied zu einer organisch bedingten – nämlich grundsätzlich heilbar.
Die Klägerin kann somit laut des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht verlangen, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ihr Blindengeld wegen einer sogenannten psychogenen Blindheit gewährt.




