Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.01.2026
Worum ging es?
Ein 66-jähriger Mann aus dem Emsland litt an einer fortgeschrittenen Niereninsuffizienz und war deshalb seit dem Jahr 2020 auf eine Dialyse angewiesen. Im Dezember 2018 beantragte er bereits bei seiner Krankenkasse die Zustimmung zu einer Nierentransplantation im niederländischen Groningen. Er begründete dies unter anderem mit der räumlichen Nähe zu seinem Wohnort mit deutlich kürzeren Wartezeiten, als in Deutschland.
Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab und begründete dies damit, dass eine Kostenübernahme für Auslandsbehandlungen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit das finanzielle Gleichgewicht der GKV und die Gewähr einer allgemein zugänglichen Versorgung gefährden würden. Es gibt gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten in deutschen Transplantationszentren in Bremen, Hannover oder Münster. Dennoch ließ der Kläger die Transplantation im Januar 2022 in den Niederlanden durchführen und verlangte anschließend die Erstattung der Kosten in Höhe von 42.000 Euro.
Wie haben die Richter entschieden?
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat – anders, als die Richter des Amtsgerichts – eine Kostenübernahme der GKV verneint. Es schließt sich damit der Rechtsprechung des EuGH an. Eine Kostenübernahme zu einer Auslandsbehandlung kann hiernach nämlich nur dann beansprucht werden, wenn im Inland keine gleichwertige Versorgung zur Verfügung steht. Ein derartiges Versorgungsdefizit ist jedoch nicht ausschließlich wegen längerer Wartezeiten von zwei bis vier Jahren gegeben. Eine Transplantation wäre vorliegend auch in Deutschland möglich gewesen. Die Wartezeit hätte durch eine Dialyse überbrückt werden können, denn eine besondere medizinische Dringlichkeit bestand zu diesen Zeitpunkt nicht. Ferner gebietet es auch die Chancengleichheit bei der Organzuteilung, dass die Aussicht auf ein Spenderorgan nicht vom Wohnort oder anderen persönlichen Umständen abhängen darf. Gegen diesen Grundsatz hat der Kläger verstoßen, als er den Anspruch mit der Nähe zu den Niederlanden begründete.




