Private Krankenversicherung muss Implantation trifokaler Linsen bei grauem Star übernehmen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil vom 02.07.2025

Worum ging es?

Die Klägerin litt unter Weitsichtigkeit, einer Hornhautverkrümmung und zusätzlich unter Altersweitsichtigkeit. Nicht geklärt werden konnte allerdings zwischen der Klägerin und ihrer privaten Krankenversicherung, ob ebenfalls ein beidseitiger grauer Star vorliegt. Aus diesem Grund lehnte die Krankenkasse die Kostenerstattung für die Implantation von trifokalen Linsen in beide Augen in Höhe von rund 5.700 € ab, da ihrer Ansicht nach kein behandlungsbedürftiger grauer Star vorlag. Daraufhin erhob die Patientin Klage gegen ihre Krankenversicherung auf Erstattung der Kostenin Höhe von rund 5.700 €. Das Landgericht hatte die auf Kostenübernahme gestützte Klage abgewiesen. Aus diesem Grund wandte sich die Klägerin im Folgenden an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht ist der Meinung, dass es sich bei der Linsenoperation um eine notwendige Heilbehandlung handelte. Außerdem war die Auswahl der Trifokallinsenanstelle von Standardlinsen ebenso medizinisch notwendig, da dies sachverständig überzeugend dargelegt werden konnte. Der Sachverständige führte insbesondere aus, dass die Entscheidung für eine Operation des grauen Stars nicht allein auf dem objektiven Befund und dem Grad der Linsentrübung basiere, sondern auch auf den subjektiven Beschwerden des Patienten. Auch bei noch durchschnittlich guter Sehschärfe könne im Hinblick auf die individuelle Wahrnehmung des Sehvermögens eine verstärkte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Bei gleichzeitigem Vorliegen von grauem Star und unkorrigiertenRefraktionsfehlern kann deshalb die Implantation multifokaler Linsen sinnvoll sein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die private Krankenversicherung der Klägerin somit zur Kostenübernahme verpflichtet.